Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bachmann Support GmbH
Imkerstr. 7
8610 Uster
(Version 2.3; gültig ab 8.8.2023)
- Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten als Grundlage aller Vereinbarungen sowie jedes Geschäftsverkehrs zwischen der Bachmann Support GmbH (nachfolgend Bachmann Support) und den Nutzern ihrer Software und Leistungen (nachfolgend Kunden). - Vertragsschluss
2.1 Individuelle Offerten
Die individuellen Offerten der Bachmann Support sind an eine Frist gebunden, die je nach Offerte variiert. Die Kunden erhalten massgeschneiderte Angebote, die ihren Anforderungen entsprechen. Die Frist ist auf der Offerte angegeben.
Die Bachmann Support Webseiten und Preislisten enthalten Informationen, die nicht als rechtskräftige Offerten gelten. Insbesondere behält die Bachmann Support sich das Recht vor, je nach Bedarf jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der Bachmann Support ab Uster in Schweizer Franken exkl. MwSt.
Bachmann Support ist eine Firma nach Schweizer Recht; daher stellen wir bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz keine Umsatzsteuer in Rechnung. Das bedeutet für unsere Kunden aus der EU, dass keine Mehrwertsteuer fakturiert wird, sondern Sie Ihren Kauf im jeweiligen Land selbst bei der Steuerbehörde deklarieren müssen.
2.2 Bestellung des Kunden
Der Kunde kann gestützt auf eine individuelle Offerte oder gestützt auf die Angaben auf der Website der Bachmann Support die von ihm gewünschten Leistungen bei der Bachmann Support bestellen.
Bachmann Support nimmt Bestellungen auf den üblichen Kommunikationskanälen entgegen, namentlich per Telefon, per E-Mail und per Briefpost
2.3 Zustandekommen des Vertrags
Zwischen der Bachmann Support und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn die Bachmann Support gegenüber dem Kunden die Bestellung bestätigt.
Bachmann Support geht davon aus, dass der Kunde die vorliegenden AGB schon durch die individuelle Offerte oder durch den Besuch der Website von Bachmann Support zur Kenntnis genommen hat. Ausserdem wird die Anwendung der vorliegenden AGB für den Vertrag zwischen Bachmann Support und dem Kunden in der individuellen Offerte deutlich hingewiesen. Der Kunde hat 5 Tage Zeit, um schriftlich die Auftragsbestätigung und die AGB abzulehnen. Andernfalls gilt er als einverstanden, wenn er die Auftragsbestätigung nicht widerspricht oder die Leistungen der Bachmann Support ohne Vorbehalt annimmt.
Sämtliche Angebote in den Katalogen und Preislisten der Bachmann Support erfolgen unverbindlich und können von Bachmann Support ohne vorherige Ankündigung geändert werden. - Leistungen der Bachmann Support
3.1 Im Allgemeinen
Für Umfang, Dauer und Ausführung der Leistungen ist die Auftragsbestätigung massgebend.
Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat nach den üblichen Ansätzen verrechnet. Insbesondere wird sämtlicher Support separat verrechnet.
Der Bachmann Support steht das Urheberrecht bezüglich ihrer Offerten, Konzepte, Software und Softwarelösungen zu. Sie werden durch sämtliche in der Schweiz urheberrechtlich relevanten Gesetze geschützt.
Die Bachmann Support unterscheidet grundsätzlich zwischen den Kauf- und Miet-Lösungen. Bei beiden Lösungen erwirbt der Kunde das Recht, die Software bzw. die Leistungen von Bachmann Support im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder weiterzuentwickeln. Es ist ihm zudem untersagt, von den übrigen urheberrechtlich geschützten Werken der Bachmann Support Kopien anzufertigen, diese in anderer Weise zu vervielfältigen oder zur Selbstherstellung zu nutzen, resp. weiterzuentwickeln.
Die Rechte des Kunden sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Bachmann Support nicht übertragbar.
Bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Missbrauchs durch den Kunden ist die Bachmann Support berechtigt, den Zugriff des Kunden ohne Einhaltung von Fristen und Formalitäten zu sperren. Die Haftpflicht des Kunden ist ausdrücklich vorbehalten. Als Missbrauch gilt beispielsweise:
– Verbreiten von Viren und/oder Malware, auch ohne Verschulden des Kunden
– Abspeichern von Inhalten, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und/oder Nutzung gegen geltendes Recht verstösst
– Versuche, auf fremde Daten zuzugreifen und/oder fremde Daten zu löschen
– Verletzung des Urheberrechts der Bachmann Support, insbesondere durch nicht zulässigen Nutzung der Software der Bachmann Support
3.2 Miete von FlexBüro/MiniBüro mit Hosting bei Bachmann Support
Der Kunde erwirbt mit der Miet-Lösung das zeitlich befristete Recht, die Software der Bachmann Support im vereinbarten Umfang zu nutzen und Daten im vereinbarten Umfang abzuspeichern. Der Zugriff ist abhängig vom Internetzugang des Kunden. Allfällige Betriebsunterbrüche seitens der Bachmann Support werden frühzeitig mitgeteilt. Die Verfügbarkeit des Zugriffs beträgt mindestens 99.5% im Jahresdurchschnitt.
Bachmann Support ihrerseits ist verpflichtet, die Daten mit einer Sicherung-Lösung zu sichern. Die Daten und die Sicherungen werden auf externen Servern mit Standort Schweiz von Fremddienstleistern gehostet. Die Daten und die Sicherungen werden dem Kunden während des Vertragsverhältnisses auf Verlangen und mit Kostenfolgen für den Kunden zur Verfügung gestellt.
Die Verfügbarkeit der Daten und der Sicherungen wird wie folgt gewährleistet:
Bachmann Support haftet gegenüber dem Kunden nur insoweit, als im Falle eines Schadens durch Brand, Unwetter, höhere Gewalt oder sonstige Betriebs- und Verkehrsstörungen durch Streik, Behinderung durch behördliche Anordnungen usw. die Bachmann Support selbst Ansprüche gegen den Fremddienstleister hat. Die Bachmann Support ist berechtigt, allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Fremddienstleister mit befreiender Wirkung für Bachmann Support an den Kunden abzutreten. Eine darüber hinausgehende Haftung der Bachmann Support wird ausgeschlossen.
Die Miete läuft unbefristet und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit hat der Kunde der Bachmann Support zu bestätigen, dass er die Daten nicht mehr benötigt. Danach, jedoch spätestens 1 Monat nach Beendigung der Zusammenarbeit, wird die Bachmann Support sämtliche Daten des Kunden auf den Servern löschen. Nach der Beendigung der Zusammenarbeit verliert der Kunde den Zugriff auf die Software Claris FileMaker und FlexBüro, die für die Datenverwendung/-nutzung erforderlich sind.
Die Serverdaten werden von Bachmann Support streng geschützt und nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden an Dritte weitergegeben, genutzt oder verwertet.
3.3 FlexBüro/MiniBüro Kauf-Version
Der Kunde erwirbt mit der Kauf-Version das zeitlich unbefristete Recht, FlexBüro von Bachmann Support im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen auf seinen lokalen Geräten zu nutzen. Software-Updates sind im Preis gemäss der Auftragsbestätigung grundsätzlich nicht enthalten und werden separat verrechnet.
Der Kunde erwirbt darüber hinaus keine Rechte an der Software von Bachmann Support und es liegt im rechtlichen Sinne ausdrücklich kein Kaufvertrag vor: Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde ist berechtigt, pro Lizenz eine Kopie auf einem Computer zu installieren und diese zu nutzen und zu verwenden. Er darf Kopien zur Datensicherung erstellen.
Die Haftung der Bachmann Support für Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4 Miete von FlexBüro/MiniBüro ohne Hosting
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Kunde hat die Software nach Beendigung des Vertrags unverzüglich vollständig von der Hardware zu löschen, auf dem sie installiert oder gespeichert ist. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertrags die Software nicht mehr nutzen darf und im Falle der Nutzung das Urheberrecht von Bachmann Support verletzt.
Die Haftung der Bachmann Support für Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass er die Hardware, Netzwerk- und Internetverbindungen hat, die er für die Auftragserfüllung benötigt. Hardware und Netzwerkverbindungen müssen am Anfang der Auftragserfüllung geprüft sein und die technischen Anforderungen erfüllen. Der Kunde ist für seine IT-Infrastruktur selbst verantwortlich und hat für einen angemessenen und aktuellen Virenschutz zu sorgen.
Der Kunde sorgt dafür, dass er ausreichend Zeit hat, um FlexBüro/Minibüro zu testen und zu übernehmen, sowie die Bedienung und Ausbildung der Mitarbeitenden zu gewährleisten
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen und zu bezahlen.
Des Weiteren ist der Kunde insbesondere auch verpflichtet:
4.1. Für die Erteilung allfälliger behördlicher Bewilligungen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig erforderlich sein sollten
4.2 den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, speziell Passwörter geheim zu halten oder unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.3 im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen
4.4 Bei eigenem FileMaker Server oder lokaler Version: Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, sichere und vollständige Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Weiter ist der Kunde dafür besorgt, dass die gesicherten Daten jederzeit von Geräten abrufbar sind, die sich unter der Kontrolle des Kunden befinden, um eine unverzügliche Wiederherstellung dieser Daten im Falle eines Datenverlustes oder einer Beschädigung dieser Daten zu ermöglichen.
4.5 Bei eigenem FileMaker Server: Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherungskopie seiner Daten anzufertigen, bevor Bachmann Support GmbH in seine IT-Systeme eingreift. - Abnahme
Der Kunde testet FlexBüro/MiniBüro oder Programmierungen während der Abnahmeperiode. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt diese am Tag nach der Installation durch Bachmann Support und dauert 14 Tage. Die Produkte sind als genehmigt anzusehen, wenn diese Periode vorbei ist.
Die Abnahme kann nur abgelehnt werden, wenn eine oder mehrere Hauptfunktionen der Produkte nicht funktionieren oder wenn der Fehler eine oder mehrere vereinbarte geschäftskritische Nutzungsweisen durch den Kunden ganz verhindert.
Diese Bestimmungen gelten auch bei Testinstallationen oder Teillieferungen (Teilabnahme). - Supportleistungen
Bachmann Support bietet dem Kunden bei Bedarf auch Supportleistungen an.
Der Kunde hat für die Supportdienstleistungen von Bachmann Support monatlich nach Aufwand zu zahlen, wenn er keinen gültigen Supportvertrag abgeschlossen hat, es sei denn, er schliesst nachträglich einen passenden Supportvertrag ab. Die aktuellen Preise für die Supportleistungen sind unter (https://www.flexbuero.ch/shop/supportvertraege-stundenabos) einsehbar.
Der Kunde hat seine Supportanfragen über das Ticketsystem an Bachmann Support GmbH zu stellen. Die dort geltenden Bestimmungen sind zu beachten. Jede Anfrage eines Kunden ist grundsätzlich kostenpflichtig. - Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1 Gewährleistung
Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Kunde die Software und die Updates unmittelbar nach Erhalt des Zugriffs zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form umgehend zu rügen.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die in der Auftragsbestätigung angegebene Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder unzumutbar ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt, resp. Zugriff.
Bachmann Support GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und werkvertraglichen Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese Gewährleistung beschränkt sich ausdrücklich nur auf die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme angewendete Hardware, Betriebssystem-Version und die Versionen von Drittanbieter-Software, wie Claris FileMaker, Abacus, Sage, topal, WordPress, Woocommerce, usw. (vg. Ziff.5 und MiniBüro/FlexBüro Lizenzbedingungen).
Bachmann Support weist deutlich darauf hin, dass Computer-Programme nach dem aktuellen technischen Stand nicht so erstellt werden können, dass sie in jeder möglichen Situation ohne Fehler funktionieren. Bachmann Support haftet nicht für die Kompatibilität gelieferter Software mit anderen Programmen oder Hardware-Komponenten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich garantiert.
Bei Gewährleistungsansprüchen jeder Art ist die Bachmann Support berechtigt, innert angemessener Frist Programmfehler zu beheben oder Umgehungslösungen anzubieten. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt und/oder Schadenersatz berechtigt, wenn die Bachmann Support nicht innert angemessener Frist eine akzeptierbare Lösung zur Verfügung stellt.
7.2 Haftungsausschluss
Im Rahmen des gesetzlich Möglichen wird jegliche Haftung seitens der Bachmann Support und ihrer Hilfspersonen für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden wegbedungen, soweit dem Kunden eine Haftung nicht ausdrücklich zugesichert wird. - Zahlungskonditionen
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
Preise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen, Spesen, Support, Kurse usw. ein. Diese werden separat verrechnet.
8.1 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung automatisch der Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 5 %.
Die Bachmann Support ist jederzeit berechtigt, für zukünftige Leistungen Vorauszahlung zu verlangen. Erfährt die Bachmann Support nach Auftragsbestätigung von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die Bachmann Support, jede weitere Leistungs- und Supportpflicht hinfällig werden zu lassen. Ein Verrechnungsrecht des Kunden ist bei allen Leistungen ausgeschlossen. Bei Annahmeverzug des Kunden wird der Gesamt- bzw. Restpreis sofort fällig. - Geschäftsbedingungen des Käufers
Die Bachmann Support anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen als ihre eigenen. Der Besteller verzichtet darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. - Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit
10.1 Einwilligung des Kunden
Mit der Bestellung sowie mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck rationeller Abwicklung elektronisch gespeichert und im zu dem erforderlichen Umfang bearbeitet werden.
10.2 Bachmann Support nimmt nur die zwingend benötigten Daten auf und benutzt diese im Rahmen der Abwicklung der Bestellung sowie mit dem Zweck, dem wiederkehrenden Kunden das Einkaufen so einfach wie möglich zu gestalten. Datenschutzerklärung Bachmann Support.
Soweit Bachmann Support als Auftragsbearbeiterin des Kunden tätig wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Auftragsbearbeitungsvertrages von Bachmann Support. Dieser bildet integrierenden Bestandteil der vorliegenden AGB.Zusatz zu 10. Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit: Bei Arbeiten für das öffentliche Organ des Kantons Zürich, gilt Punkt 6, der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Auslagerung von Datenbearbeitungen vom 24. Juni 2015 Erlassen vom Regierungsrat:
«6. Geheimhaltungspflichten
Der Auftragnehmer, dessen Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und Hilfspersonen unterstehen im Rahmen der Vertragserfüllung der umfassenden Geheimhaltungs- und Schweigepflicht des Amtsgeheimnisses. Vorbehalten bleiben weitergehende gesetzlich verankerte Schweigepflichten (etwa Berufsgeheimnisse).
Diese Geheimhaltungspflichten beziehen sich auf alle Systeme, Prozesse und Informationen des öffentlichen Organs und gelten auch innerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers, ungeachtet der hierarchischen Positionen.
Mitarbeitende des Auftragnehmers, des Unterauftragnehmers und Hilfspersonen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses besondere Personendaten bearbeiten, unterstehen dem Kontroll- und Weisungsrecht des öffentlichen Organs, es sei denn, organisatorische und technische Massnahmen verhindern eine Kenntnisnahme.»Die persönlichen Daten werden von der Bachmann Support entsprechend der Datenschutzgesetzgebung vertraulich behandelt. Bachmann Support gibt keine persönlichen Kundendaten an Dritte weiter. Kundendaten werden keinesfalls für Fremdwerbung eingesetzt oder weiterverkauft.
- Schlussbestimmungen
11.1 Geltung
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags bleiben die restlichen Bestimmungen gültig. Für die unwirksame Bestimmung gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht und diesem möglichst nahe kommt
11.2 Abweichende Bestimmungen
Widersprechen die AGB den Bestimmungen der Vertragsbestätigung, gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, ausser die Bachmann Support hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich und mit Unterschrift anerkannt.
11.3 Einseitige Vertragsänderungen durch Bachmann Support
Bachmann Support ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern.
Bachmann Support ist überdies berechtigt, die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise und Leistungen der FlexBüro Miet-Lösung per nächstem ordentlichem Kündigungstermin zu ändern.
Wünscht der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Bedingungen fortzuführen, ist er innert Frist von 14 Tagen per Inkrafttreten der Änderung zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. 3.2 vorstehend).
11.4 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Bachmann Support und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Auftragsbearbeitungsvertrag
Auftragsbearbeitungsvertrag
zwischen
Bachmann Support GmbH, Imkerstrasse 7, 8610 Uster (nachfolgend Dienstleister),
und
dem Kunden, (nachfolgend „Verantwortlicher“),
zusammen „die Parteien“.
Präambel
Der Dienstleister erbringt für den Verantwortlichen gestützt auf ein separates Vertragsverhältnis (nachfolgend «Dienstleistungsvertrag») Dienstleistungen. Mit dem vorliegenden Vertrag möchten die Parteien die Auftragsbearbeitung der im Rahmen dieser Dienstleistung zu bearbeitenden Personendaten regeln. Dieser Vertrag gilt als Anhang zum Dienstleistungsvertrag. Widersprechen sich der Dienstleistungsvertrag und die vorliegende Vereinbarung, so geht letztere vor.
1. Angaben zur Datenbearbeitung
Gegenstand der Bearbeitung: FlexBüro ist eine plattformübergreifende Softwarelösung für die Verwaltung von Adressen, Rechnungen, Offerten, Kurs-, Aboverwaltung, Lager, Projekten und mehr.
Art der Bearbeitung: FlexBüro ermöglicht die Erfassung, Speicherung, Bearbeitung, Übermittlung und Löschung von Daten in verschiedenen Modulen.
Die Daten werden auf einem lokalen oder externen Server gespeichert und können von mehreren Benutzern gleichzeitig abgerufen und bearbeitet werden.
Zweck der Bearbeitung: FlexBüro dient der Optimierung und Vereinfachung der Büroarbeit.
Mit FlexBüro können Sie Ihre Kundenbeziehungen pflegen, Ihre Aufträge verwalten, Ihre Finanzen überwachen und Ihre Geschäftsprozesse anpassen.
Art der Daten: FlexBüro verarbeitet personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen, Steuernummern und weitere Informationen, die für die Erstellung von Dokumenten wie Rechnungen, Offerten, Lieferscheinen, Mahnungen usw. erforderlich sind.
Kategorien der betroffenen Personen: FlexBüro verarbeitet Daten von Kunden, Interessenten, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitern.
2. Ort der Datenbearbeitung
Die Bearbeitung durch den Dienstleister findet ausschliesslich in der Schweiz statt. Es ist aber, möglich, dass Unterauftragsbearbeiter die Daten in weitere Länder übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener Daten in andere Länder oder an eine internationale Organisation durch den Dienstleister selbst bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
3. Allgemeine Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist für die Vorgaben zur Auftragsbearbeitung von Daten im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich. Ihm obliegt ferner die Prüfung der Zulässigkeit der Datenbearbeitung und er ist für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.
Der Verantwortliche hat das Recht, Anweisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenbearbeitung zu erteilen. Seine Kontrollrechte richten sich nach Ziff. 10 dieses Vertrages.
Anweisungen können vom Verantwortlichen allgemein oder im Einzelfall erteilt werden. Sie erfolgen schriftlich. Im Einzelfall können Anweisungen auch mündlich erfolgen, wobei diese so schnell als möglich schriftlich zu bestätigen sind.
4. Allgemeine Pflichten des Dienstleisters als Auftragsbearbeiter
a. Weisungs- und Zweckgebundenheit
Der Dienstleister und ihm unterstellte Personen, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, bearbeiten die personenbezogenen Daten ausschliesslich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen oder auf schriftliche Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, sie sind gesetzlich zur Bearbeitung verpflichtet. Eine Verwendung der bearbeiteten Daten für andere als die vereinbarten Zwecke, insbesondere für eigene Zwecke des Dienstleisters, ist nicht gestattet. Der Dienstleister informiert den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstösst.
b. Geheimhaltung
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeiteten Personendaten vertraulich zu behandeln. Personen, die an der Datenbearbeitung beteiligt sind, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu bearbeiten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags auf unbestimmte Zeit bestehen. Die beteiligten Personen werden schriftlich zur Einhaltung der Geheimhaltung verpflichtet.
c. Kopien und Duplikate
Kopien oder Duplikate der Daten dürfen nur mit Zustimmung des Verantwortlichen erstellt werden. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemässen Datenbearbeitung erforderlich sind, sowie Kopien, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
5. Datensicherheit
Der Dienstleister ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, so dass die Bearbeitung den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere Art. 9 DSG) entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet.
Die Massnahmen müssen ein Datensicherheitsniveau sicherstellen, das den Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessen ist und Schutz vor versehentlicher oder unrechtmässiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig bearbeitete Personendaten bietet.
Der Dienstleister gewährleistet die Installation und Aufrechterhaltung der notwendigen und angemessenen Datenschutzmassnahmen gemäss Art. 7 DSG. Die verbindlichen technischen und organisatorischen Massnahmen sind in Anhang 1 aufgeführt und integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
6. Unterauftragsbearbeiter
Der Dienstleister kann Unterauftragsbearbeiter beiziehen. Derzeit sind dies die Unterauftragsbearbeiter gemäss Anhang 2, welcher integraler Bestandteil des vorliegenden Vertrags darstellt.
Der Dienstleister informiert den Verantwortlichen schriftlich über jeden beabsichtigten Beizug eines zusätzlichen Unterauftragsbearbeiters. Der Verantwortliche hat das Recht, beim Dienstleister gegen einen solchen Beizug innert 10 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen schriftlich Einspruch zu erheben. Im Falle eines solchen Einspruchs darf der Dienstleister den vorgesehenen Unterauftragsbearbeiter nicht beauftragen. Eine Ablehnung berechtigt jedoch zur ausserordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags durch den Dienstleister.
Der Dienstleister ist verpflichtet, den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen, zu instruieren und zu kontrollieren. Er beauftragt nur solche Dritte, die einen der Erfüllung der Aufgabe angemessenen Sicherheitsstandard erfüllen.
Dem Unterauftragsverhältnis muss ein Auftragsbearbeitungsvertrag unter Einhaltung von Art. 9 DSG zugrunde liegen. Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer sind so zu gestalten, dass sie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen, insbesondere durch ausreichende Garantien, dass geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Der Dienstleister stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine Kopie des Unterauftragsbearbeitungsvertrags und alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
7. Allgemeine Unterstützungs- und Informationspflichten
Der Dienstleister wird alle Anfragen des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Personendaten unverzüglich und ordnungsgemäss beantworten.
Der Dienstleister ist verpflichtet, Kontrollen vor Ort durch den Verantwortlichen oder von ihm beauftragte Dritte zuzulassen und zu unterstützen sowie die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister ist weiter verpflichtet, Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor Ort zuzulassen und innert Frist alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
Ist der Dienstleister verpflichtet, Daten Dritten, insbesondere Behörden, bekannt zu geben oder sind die Daten durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Massnahmen Dritter gegenüber dem Dienstleister gefährdet, so ist dies dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen, sofern dies nicht durch gesetzliche Regelungen oder behördliche Anordnungen ausdrücklich untersagt wird. Der Dienstleister wird diese Dritten unverzüglich darüber informieren, dass die Herrschaft über die Daten beim Verantwortlichen liegt.
Der Dienstleister unterstützt den Verantwortlichen ausserdem im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung sämtlicher datenschutzrechtlicher Pflichten (z.B. Datenschutz-Folgenabschätzungen und Vorab-Konsultationen).
8. Datensicherheitsverletzungen
Der Dienstleister teilt dem Verantwortlichen Störungen, Verstösse, Unregelmässigkeiten oder Verletzungen der Datensicherheit und damit zusammenhängende Umstände (inkl. Ermittlungen und Massnahmen der Aufsichtsbehörde) unverzüglich mit, ohne diese vorher Dritten bekannt zu geben und unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten.
Ebenso informiert der Dienstleister den Verantwortlichen umgehend, falls die Regelungen dieses Vertrags oder Weisungen in Zusammenhang damit nicht eingehalten werden können, es sei denn, der Dienstleister ist gesetzlich daran gehindert, entsprechend zu informieren.
9. Betroffenenrechte
Der Dienstleister unterstützt den Verantwortlichen ausserdem im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung sämtlicher Rechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Personen. Wendet sich eine betroffene Person zur Geltendmachung ihrer Rechte unmittelbar an den Dienstleister, so wird er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten und sie nicht selbständig bearbeiten.
10. Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist berechtigt, vom Dienstleister einen Nachweis über die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu verlangen. Der Dienstleister hat dem Verantwortlichen alle dafür notwendigen Informationen herauszugeben.
Der Verantwortliche ist insbesondere berechtigt, vom Dienstleister schriftliche Auskünfte und Nachweise über vorgenommene Datenschutzmassnahmen und deren technische und organisatorische Umsetzung herauszuverlangen.
Der Verantwortliche ist berechtigt, sich vor Beginn der Auftragsbearbeitung und während des Auftragsbearbeitungsverhältnisses in regelmässigen Abständen auf eigene Kosten vor Ort beim Dienstleister von der Angemessenheit der Massnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Datenschutzanforderungen zu überzeugen. Er kann diese Überprüfung wahlweise auch von Dritten durchführen lassen. Vor-Ort-Kontrollen haben innerhalb üblicher Geschäftszeiten zu erfolgen und sind vom Verantwortlichen mit einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) anzumelden. Der Dienstleister ermöglicht solche Überprüfungen, liefert die notwendigen Informationen und bietet die notwendige Unterstützung.
11. Vertragsdauer und Beendigung
Die Laufzeit des vorliegenden Auftragsbearbeitungsvertrags richtet sich nach der Laufzeit des zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrags.
Nach Beendigung dieses Vertrages muss der Dienstleister sämtliche in seinen Besitz gelangten Daten und Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, nach Wahl des Verantwortlichen entweder unwiderruflich löschen oder vernichten oder diesem zurückgeben; vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Diese Verpflichtungen gelten in gleichem Umfang für allfällige Subunternehmer.
12. Weitere Bestimmungen
Dieser Vertrag geht anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters oder anderen Abmachungen zwischen den Parteien vor. Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Gericht am Sitz des Dienstleisters.
Anhang 1: Technische und organisatorische Massnahmen der Datensicherheit
1. Vertraulichkeit
a. Zutrittskontrolle
i. Technisch
Schlüssel
ii.Organisatorisch
Empfang
b. Zugangskontrolle
i. Technisch
Login und Kennwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung (optional), Verschlüsselung von
Datenträgen, VPN bei Zugriff auf Serverinfrastruktur durch Bachmann Support, bei
Kunden optional.
ii.Organisatorisch
Benutzerprofile; Richtlinie Passwortvergabe, Desktopsperre
c. Zugriffskontrolle
i.Technisch
Shredder, Löschung Datenträger, Protokollierung von Zugriffen
ii.Organisatorisch
Nutzer-. und Rollenkonzept nach «need to know»-Prinzip; periodische Überprüfung der Berechtigungen
d. Trennungskontrolle
i.Technisch
Mandantentrennung, auf Wunsch eigener Server
ii.Organisatorisch
Datenklassifikation
2. Integrität
a. Weitergabekontrolle
i.Technisch
Datenträgerverschlüsselung; verschlüsselte Datenübermittlung; VPN
ii.Organisatorisch
Dokumentation Datenempfänger; Weitergabe pseudonymisierter oder anonymisierter
Personendaten
b. Eingabekontrolle
i.Technisch
Protokollierung von Eingaben, Änderungen und Löschungen von Daten
ii.Organisatorisch
Dokumentenmanagement; Vergabe von Rechten für Eingabe, Änderung und Löschung von Daten; Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
3. Verfügbarkeit
a. Verfügbarkeitskontrolle
i.Technisch
Virenschutz; Firewall; Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene
ii.Organisatorisch
Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site); Meldewege und Notfallpläne;
Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitenden; regelmässige Restore-Tests; rasche Wiederherstellbarkeit
b. Löschfristen
i.Technisch
Automatische Löschung mit Löschfristen
ii.Organisatorisch
Prozess für Löschung von Daten, Überprüfung der Löschung
4. Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
a. Datenschutz-Management
i.Technisch
Sicherheitszertifizierung (nur Servercenter)
ii.Organisatorisch
Mitarbeiterschulungen und -weisungen zur Datensicherheit;
Datenschutzfolgeabschätzungen; Bearbeitungsverzeichnis
b. Incident Response Management
i.Technisch
Firewall; Spam-Filter; Virenscanner
ii.Organisatorisch
Prozess und Verantwortlichkeiten zur Erkennung von und Umgang mit
Sicherheitsvorfällen, Dokumentation von Sicherheitsvorfällen; Prozess und
Verantwortlichkeiten zur Verhinderung zukünftiger ähnlicher Vorfälle
Anhang 2: Unterauftragsbearbeiter
Der Dienstleister kann folgende Unterauftragsbearbeiter beiziehen:
• Hostpoint AG (Webhoster)
• DSwiss AG (Cloudprovider)
• Flow Swiss AG (Cloudprovider)
• Teamviewer AG (Fernzugriff/Fernwartung)
• TopCommunication Services GmbH (Telefondienst)
• iWay AG (Internetprovider)
• Swiss Transfer, Infomaniak (Cloudprovider)
• Claris FileMaker (Softwarelieferant Datenbankanwendung)
Lizenzbedingungen MiniBüro/FlexBüro Lizenzvertrag
Lizenzbedingungen MiniBüro/FlexBüro Lizenzvertrag
FlexBüro Lizenzvertrag
MiniBüro/FlexBüro Lizenzvertrag Lizenzbestimmungen (Version 2.3; gültig ab 1.8.2021)
BITTE LESEN SIE (LIZENZNEHMER) DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DAS PROGRAMM BENUTZEN. DURCH BENUTZEN DES PROGRAMMES ANERKENNEN SIE DIE LIZENZBESTIMMUNGEN ALS VERTRAGSBESTANDTEIL. SIND SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. BITTE NEHMEN SIE IN DIESEM FALL KONTAKT MIT UNS AUF.
Das (die) vorliegende(n) Programm(e) MiniBüro/FlexBüro („Software“) wird Ihnen von Bachmann Support GmbH, Imkerstrasse 7, CH-8610 Uster, info@bachmann-support.ch, https://www.bachmann-support.ch (Lizenzgeber) nur zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen und nicht verkauft, wobei ihr Gebrauch nach den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages beschränkt ist und Bachmann Support GmbH sich alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich übertragen werden, vorbehält. Bachmann Support GmbH ist jedoch Eigentümer der Software und aller Kopien der Software.
1. Lizenz. Diese Lizenz erlaubt Ihnen, dem Lizenznehmer:
(a) die Benutzung der Software nur auf einem Computer. Zusätzlich darf eine Kopie auf einem mobilen Zweitgerät installiert sein, wenn sie von der gleichen Person benutzt wird und nur für eine Firma oder Organisation verwendet wird. Die Verwendung von Kopien für weitere Firmen, weitere Organisationen oder weitere Zweigstellen/Filialen oder die gemeinsame Nutzung im Netzwerk erfordert weitere Lizenzen von MiniBüro/FlexBüro. Es ist jedoch erlaubt MiniBüro/FlexBüro auf einem Server zu installieren um mehrere Personen darauf zugreifen zu lassen (nicht gleichzeitig!). Gleichzeitige Nutzung ist nur mit FlexBüro erlaubt.
(b) Kopien der Software in maschinenlesbarer Form für Backup-Zwecke (Sicherungskopie) herzustellen. Diese Software ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche und geschützte Informationen. Urheberrechtshinweise und andere auf die Vertraulichkeit und sonstige Schutzrechte hindeutende Hinweise, die in der Software enthalten sind, dürfen nicht entfernt oder verschoben werden;
(c) die Software und alle Rechte dieser Lizenz an einen Dritten zusammen mit einer Kopie dieses Vertrages zu übertragen, vorausgesetzt, Sie machen Bachmann Support GmbH eine schriftliche Mitteilung von der Übertragung, und der Dritte liest diesen Vertrag und verpflichtet sich, die Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten.
2. Beschränkungen. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers sind namentlich folgende Nutzungen der Software untersagt:
Sie dürfen Kopien der Software nicht an andere verkaufen oder vertreiben. Die Software enthält Betriebsgeheimnisse, und zu deren Schutz dürfen Sie diese nicht dekompilieren und rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umwandeln. Die Regelung in Art. 21 URG bleibt vorbehalten. SIE DÜRFEN MINIBÜRO/FLEXBÜRO FÜR IHREN EIGENEN GEBRAUCH ÄNDERN UND ANPASSEN. KEINESFALLS DÜRFEN SIE MINIBÜRO/FLEXBÜRO VERMIETEN, AUSLEIHEN, WIEDERVERKAUFEN ODER VERTREIBEN.
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche und geschützte Informationen. Urheberrechtshinweise und andere auf die Vertraulichkeit und sonstige Schutzrechte hindeutende Hinweise, die auf der Software enthalten sind, dürfen nicht entfernt oder verschoben werden; Bei Widerhandlung gegen eine dieser Beschränkungen fällt eine Konventionalstrafe gemäss Ziffer 3 an.
3. Konventionalstrafe. Verletzen Sie die Beschränkungen in Ziffer 2, so schulden Sie Bachmann Support GmbH für jede Verletzung als Entschädigung den zehnfachen Betrag der einmaligen Lizenzgebühr. Diese Konventionalstrafe entbindet Sie jedoch nicht von den vertraglichen Verpflichtungen und weiteren Schadenersatzzahlungen.
4. Dauer. Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung. Sie endet unverzüglich, ohne dass es einer Kündigung von Bachmann Support GmbH bedarf, wenn Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages nicht einhalten. Bei Beendigung haben Sie die Software, sowie alle Kopien davon zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie die Software, einschließlich aller Kopien davon, vernichten und Bachmann Support GmbH eine Meldung machen.
5. Garantie und Haftungsbeschränkungen. Die Nutzung der Software MiniBüro/FlexBüro erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht Bachmann Support GmbH keine Kompatibilitätszusagen.
Ausgeschlossen sind auch Fehler der Datenbank Software selbst (FileMaker Pro). Darunter fallen z.B. falsche Zahlenwerte „die Software verrechnet sich“, Installationsprobleme auf den Geräten des Kunden. Diese sind durch den Lizenzvertrag der Firma Claris International Inc. geregelt.
Der Hersteller garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im wesentlichen, gemäss den angegebenen Spezifikationen arbeitet. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf unsachgemässe Handhabung, Missbrauch oder fehlerhafte Hardware zurückzuführen ist. Weder die Hersteller noch deren Lieferanten sind für irgendwelche Schäden ersatzpflichtig, die im Zusammenhang mit der Software MiniBüro/FlexBüro entstehen. Auf jeden Fall ist die Haftung der Hersteller auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit durch den Anwender verursacht wurden. Bachmann Support GmbH haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
Verändert der Auftraggeber selbst die durch Bachmann Support GmbH ausgelieferten Dateien, wie z.B. Programmdateien, Programmnamen, Skripte, Felder, usw., so erlischt automatisch jeder Anspruch auf Gewährleistung oder Mängelhaftung. Fehlersuche und Anpassungen durch Bachmann Support GmbH werden nach Aufwand verrechnet. Dem Kunden ist bekannt, dass das Design und die Drucklayouts von Vorversionen abweichen können, Bachmann Support GmbH übernimmt dahingehend keine Nachbesserungen oder Garantieleistungen.
Funktionen, die auf Internetseiten zugreifen, sind abhängig vom jeweiligen Anbieter, deren Vollständigkeit, Aktualität und technisches Funktionieren kann nicht garantiert werden. Bachmann Support GmbH lehnt hierfür jegliche Haftung ab. Die Verwendung derartiger Informationen und Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Die Datenbanken von FileMaker Pro, bzw. dessen Dateien und Dateistrukturen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Firma Claris International Inc. Hierunter fallen insbesondere auch Datenbanken, die in Folge eines Systemabsturzes/Festplattenproblems aus irgendwelchen Gründen z.B. beschädigt sind.
Das verwendete FileMaker-Plugin MBS unterliegt den Lizenzbedingungen von Christian Schmitz Software GmbH, Nickenich Deutschland, monkeybreadsoftware.com.
6. Urheberrecht / Copyright. Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt das Urheberrecht bei Bachmann Support GmbH, auch wenn die Lösung spezifisch im Auftrag für einen Kunden/Anwendung programmiert wurde.
7. Sonstiges. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Schweiz. Er enthält sämtliche Vereinbarungen, welche die Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes getroffen haben, und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Weichen Lizenzbestimmungen von den ebenfalls verbindlichen AGB (https://www.bachmann-support.ch/agb) von Bachmann Support GmbH ab, gehen diese einzelnen Lizenzbestimmungen den AGB vor.
Die Software verlangt periodisch eine Aktivierung. Diese wird normalerweise direkt über das Internet vorgenommen. Falls die Software keine Verbindung zum Internet aufbauen kann, muss die Aktivierung manuell erfolgen. Sie erhalten vom Hersteller einen entsprechenden Code. Bei Fehlmanipulationen, sendet die Software programmspezifische Daten an den Hersteller.
Dieser Lizenzvertrag bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Gerichtsstand ist Uster in der Schweiz.
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